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   LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22 WEG   

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https://dejure.org/2022,44261
LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22 WEG (https://dejure.org/2022,44261)
LG München I, Entscheidung vom 15.11.2022 - 36 S 5288/22 WEG (https://dejure.org/2022,44261)
LG München I, Entscheidung vom 15. November 2022 - 36 S 5288/22 WEG (https://dejure.org/2022,44261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BRAO § 43 a; WEG § 15 Abs. 4, § 18, § 19
    Anwaltsbeauftragung durch die WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Stimmrechtsverbot einer Tochtergesellschaft und zur Interessenskollision eines Rechtsanwaltes; §§ 25 Abs. 4, 44 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stimmrechtsausschluss eines faktischen Geschäftsführers?

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2023, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Soweit die Klägerin in ihrer Stellungnahme zu möglichen Interessenkonflikten aufgrund von "Innenverhältnissen" wie z.B. bei gemeinsamer Vertretung von Eheleuten im Scheidungsverfahren bzw. der gemeinsamen Vertretung von Eltern und Kind in Unterhaltssachen (BGH, AnwBl 2012, 769 ff.; BGH, AnwBl 2013, 933, 934; vgl. dazu auch Weyland/Träger, a.a.0., Rdnr. 67) ausführt, ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen gerade - formalverschiedene Personen vertreten werden.
  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Auch in der klägerseits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2019, 1147 ff.), welche die gleichzeitige Vertretung mehrerer Planungsgemeinschaften betraf, die in einem zwischen Bauherrn und Bauunternehmer geführten selbständigen Beweisverfahren als Streithelfer beigetreten waren, ging es um verschiedene Gesellschaften mit unterschiedlichen Interessen dergestalt, dass es galt, möglichen Feststellungen zu eigenen Verursachungsbeiträgen in einem bestimmten Stadium entgegenzuwirken.
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Auf die Ausführungen zur zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, (BGH, AnwBl 2003, 521 ff.) welche sich mit der hier jedenfalls nicht einschlägigen Frage der Interessenkollision bei Sozietätswechsel beschäftigt, war ebenfalls nicht weiter einzugehen.
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 322/12

    Anwaltsvertrag: Aufklärungspflicht bei Beratung von Eheleuten in

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Soweit die Klägerin in ihrer Stellungnahme zu möglichen Interessenkonflikten aufgrund von "Innenverhältnissen" wie z.B. bei gemeinsamer Vertretung von Eheleuten im Scheidungsverfahren bzw. der gemeinsamen Vertretung von Eltern und Kind in Unterhaltssachen (BGH, AnwBl 2012, 769 ff.; BGH, AnwBl 2013, 933, 934; vgl. dazu auch Weyland/Träger, a.a.0., Rdnr. 67) ausführt, ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen gerade - formalverschiedene Personen vertreten werden.
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Darlegungs- und beweisbelastet für die behaupteten Anfechtungsgründe ist die Klagepartei (BGH, ZMR 2016, 84 ff.; BGH, NJW 2009, 2132 ff.).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Zu den Ausführungen der Klägerin zur faktischen Geschäftsführung ist erneut darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.1.2017, Az.: V ZR 138/16 seine restriktive Grundlinie zur analogen Anwendung des § 25 Abs. 4 WEG fortgeführt hat (vgl. auch Anmerkung Armbrüster, ZWE 2017, 220 ff.).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG München I, 15.11.2022 - 36 S 5288/22
    Darlegungs- und beweisbelastet für die behaupteten Anfechtungsgründe ist die Klagepartei (BGH, ZMR 2016, 84 ff.; BGH, NJW 2009, 2132 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 14/22

    Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"

    Zwar ist insoweit mit der analogen Anwendung Zurückhaltung geboten, da das Stimmrecht zu dem Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte gehört, so dass alleine ein Interessenkonflikt nicht genügt (BGH NZM 2017, 418 Rn. 17; LG München I ZMR 2023, 144 Rn. 19).
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